Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle eingegangenen Vertragsverhältnisse zwischen der BMS Tec GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Steffen Schönfelder, Jägerbergweg 19, 75382 Althengstett, Telefon 07051 8088735, E‑Mail info@bms-bautec.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend.
Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware.
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die BMS Tec GmbH eine durch den Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung erhalten hat, eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die BMS Tec GmbH versendet wurde, die Leistung aus dem Auftrag tatsächlich durchgeführt wurde oder mit Lieferung der Ware. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt die Ausnahme des elektronischen Vertragsschlusses nach Erhalt einer als ausdrückliche Auftragsbestätigung bezeichneten E-Mail.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die BMS Tec GmbH.
Mit der Auftragsbestätigung gelten die Angebotspreise vier Wochen als Vertragspreise.
Ergibt sich während der Ausführung der Leistung, dass die zu erwartenden Kosten der Leistung die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen, wird die BMS Tec GmbH den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die die BMS Tec GmbH erst bei Gelegenheit der Ausführung der Leistung feststellt und die bislang nicht vom Umfang des Auftrages umfasst waren. Etwaige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Kunden zu erwirken, der die BMS Tec GmbH diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Die BMS Tec GmbH ist nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor sämtliche erforderlichen Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.
Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Kunden angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist über Verlangen unverzüglich und auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.

3. Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die BMS Tec GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (Postbrief oder E-Mail) über den Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Hat der Kunde verlangt, dass der Vertrag während der Widerrufsfrist ausgeführt wird, so hat er der BMS Tec GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die BMS Tec GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht. Bei vollständiger Vertragserfüllung durch die BMS Tec GmbH vor Ende der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt und Kündigung
Alle angegebenen Preise, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten in Euro und beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen.
Soweit die BMS Tec GmbH im Rahmen ihrer Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält sie sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor.
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien, Stoffe oder Bauteile, zu bezahlen.
Die Sache wird nach einem von der BMS Tec GmbH nicht zu vertretenden Abbruch der Ausführung der Vertragsleistung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen (z. B. Toiletten) und die Sicherheit am Ort der Leistungserbringung bzw. der Montage zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung nötig sind.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die BMS Tec GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

6. Frist für die Ausführung der Arbeiten
Die Angaben der BMS Tec GmbH über die zeitliche Ausführung der Arbeiten beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z. B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Materialien, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

7. Abnahme der Leistung oder Montage, Übernahme durch den Kunden
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Ein Abnahmeprotokoll wird ausgestellt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 10 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Sache ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von 5 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränk.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden von der BMS Tec GmbH nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt; hierfür übernimmt sie die Gewähr.
Der Kunde hat einen Mangel der Leistung oder Montage der BMS Tec GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Hat der Kunde ohne Einwilligung der BMS Tec GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der BMS Tec GmbH für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden von ihm selbst bereitgestellte Materialien, Stoffe oder Bauteile verarbeitet wurden. Ebenso das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung oder durch sonstige, nicht durch von der BMS Tec GmbH zu vertretende Umstände verursacht worden sind. Die BMS Tec GmbH haftet nicht für Beschädigungen durch chemische Einflüsse.
Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Außerdem gilt dies für Silikon- sowie anderweitige elastische Fugen, welche uneingeschränkt als Wartungsfugen definiert sind. Diese sind vom Kunden jährlich auf Beschädigungen zu prüfen und es ist ggf. eine Erneuerung zu beauftragen, um Folgeschäden zu verhindern.
Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:
- 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
- 4 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierungen) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
Bei berechtigter Mängelrüge kann die BMS Tec GmbH nach ihrer Wahl die mangelhafte Ware oder mangelhafte Teile davon ersetzen oder nachbessern.

9. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit die BMS Tec GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. Pflichten, die die BMS Tec GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Sonstiges
Für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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